Elternberatung

Verpflichtende Elternberatung gem. § 95 Abs. 1a AußStrG

Seit der letzten Kindschaftsrechtsreform 2013 gibt es vor der einvernehmlichen Scheidung eine verpflichtende Beratung, wenn minderjährige Kinder mitbetroffen sind. Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahme an der Beratung, die dem Gericht spätestens anlässlich der einvernehmlichen Scheidung vorzulegen ist.

Aufgabe der Beraterin ist es, Sie zu informieren und abzuklären, wie Sie sich trotz der Trennung als Paar als Elternteile  hinkünftig gegenseitig unterstützen können. Falls erforderlich kann die Beratung auch im Einzelsetting in Anspruch genommen werden.

Eltern erfahren, wie Kindern altertypisch Scheidungssituationen erleben und was sie von ihren Eltern brauchen, um die Trennung gut zu bewältigen.

In einem – zumindest einstündigen – Termin bekommt das Elternpaar Informationen über

  • Reaktionen von Kindern/Jugendlichen, deren Eltern sich trennen
  • wichtige alterstypische Bedürfnisse von Kindern
  • Rechtliches – Kriterien zur Wahrung des Kindeswohls, Wohlverhaltensgebot
  • Klärung von Verantwortlichkeiten im Alltag und in Ausnahmesituationen

Eltern sind Expert/inn/en für die jeweilige konkrete Situation, in der sich ihr/e Kind\er gerade befindet. Gemeinsam werden wichtige Sorgen und Anliegen besprochen und ein Plan erstellt, wie die Elternaufgaben gut verteilt und kindeswohlgerecht erfüllt werden können.

Download „ElternberatungInfo“

Liste aller ankannten Beratungseinrichtungen: www.trennungundscheidung.at